Energieausweis
Die Energieausweise dienen lediglich zur Information und zur Vergleichbarkeit von Immobilien und haben eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren.
Bitte beachten Sie, ein Energieausweis verliert seine Gültigkeit früher, wenn am Gebäude wesentliche Änderungen durchgeführt werden und ein neuer Energieausweis erstellt bzw. erforderlich wird (§80 Abs. 2 GEG).
Für Bestandsgebäude kann entweder ein Energieausweis auf Grundlage des Bedarfs oder Verbrauchs ermittelt werden.
Soll ein mit einem Gebäude bebautes Grundstück oder Wohnungs- oder Teileigentum verkauft, ein Erbbaurecht an einem bebauten Grundstück begründet oder übertragen oder ein Gebäude, eine Wohnung oder eine sonstige selbständige Nutzungseinheit vermietet, verpachtet oder verleast werden, ist ein Energieausweis auszustellen, wenn nicht bereits ein gültiger Energieausweis für das Gebäude vorliegt. §80Abs3 GEG
In den meisten Fällen erstellen wir Energieausweise, wenn eine Immobilie verkauft oder vermietet werden soll. Dies gilt ausgenommen weniger Sonderfälle für alle Immobilien.
Als Verkäufer und Vermieter sind sie verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen. Spätestens bei der Besichtigung ist der Energieausweis deutlich sichtbar aufzuhängen oder vorzulegen und nach Abschluss des Miet-bzw. Kaufvertrages in Kopie zu übergeben.
Folgende Fälle oder Gebäude sind von dieser Pflicht ausgenommen:
„kleines Gebäude“, Gebäude mit nicht mehr als 50 m² Nutzfläche.
„Baudenkmal“, ein nach Landesrecht geschütztes Gebäude oder eine geschützte Gebäudemehrheit.
Zwangsversteigerung
Abrissobjekte
Erben
Bitte beachten Sie, der Energieausweis ist für das Gebäude und nicht für einzelne Wohnungen auszustellen (WEG).
Vorsicht Abmahngefahr!
Als Verkäufer und Vermieter haben Sie Pflicht darauf zu achten, dass die Pflichtangaben in den Immobilienanzeigen veröffentlicht werden. Fehlende Pflichtangaben in den Immobilienanzeigen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar (bis 10.000€, §108 Nr. 16 GEG)
Folgende Angaben sind in Immobilienanzeigen Pflicht:
Art des Ausweises (Bedarf oder Verbrauch)
Endenergiebedarf oder -verbrauch
Wesentlicher Energieträger
Baujahr des Gebäudes
Energieeffizienzklasse
Für Nichtwohngebäude zusätzlich:
Endenergiebedarf oder– verbrauch sind für Wärme wie auch für Strom getrennt anzugeben.
Wir empfehlen nicht am falschen Ende zu sparen, gerade weil der Energieausweis 10 Jahre für das gesamte Gebäude gültig ist, und Sie kommen Ihren gesetzlichen Pflichten nach.
Für die Erstellung eines Energieausweises für Wohngebäude berechnen wir 250,00€ inkl. MwSt.
Die Erstellung des Energieausweises erfolgt in Kooperation mit einem Energieberater.